Risikobeurteilung

DIN EN ISO 12100:2011

Neben der externen zählt die interne Technische Dokumentation zu den wichtigsten rechtlichen Bestandteilen ihres Produktes. Sie umfasst alle produktrelevanten Dokumente und Nachweise rechtliche Grundlagen befolgt zu haben. Die Risikobeurteilung als Teil der internen Technischen Dokumentation bewertet das unter gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vertretbare Risiko Ihres Produktes. Eine solche Risikobeurteilung ist sinnvoll und wichtig, um präventiv Risiken bei der Benutzung des Produktes vorzubeugen und Schaden oder Verletzungen zu vermeiden. Die Risikobeurteilung erbringt den Nachweis, dass die Maschine sicher ist. Verantwortlich für die Risikobeurteilung ist immer der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer der eine ordnungsgemäße Durchführung mit seiner Unterschrift bestätigt. Die Risikobeurteilung ist ein Muss für alle Maschinen. Die Verpflichtung zur Risikobeurteilung ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung des Herstellers, nur Produkte in den Verkehr zu bringen, bei denen die vorgesehene Anwendung erfolgen kann, ohne dass Personen bei bestimmungsgemäßer Verwendung einer Gefährdung ausgesetzt sind. Dabei ist sogar eine

vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen. Konkretere Forderungen zum Durchführen einer Risikobeurteilung finden sich zum Beispiel in der EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG und den konkretisierenden harmonisierten Normen. Bei der fachgerechten Durchführung einer Risikobeurteilung werden alle Gefahrenstellen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet. Hieraus ergeben sich dann je nach Art und Schwere der Gefährdung Rückschlüsse auf konstruktive Veränderungen, Sicherheitseinrichtungen oder Warnhinweise zur Minimierung der Risiken für den Anwender. Die Unterlagen über die Risikobeurteilung gehören zu den technischen Unterlagen, die nach Anhang VII der Maschinenrichtlinie vor dem Inverkehrbringen erstellt und in den Räumen des Herstellers zehn Jahre ab Inverkehrbringen verfügbar bleiben müssen. Sie sind mit weiteren Unterlagen den Marktaufsichtsbehörden auf Verlangen vorzulegen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilung.

DIN EN ISO 13849-1

Im Maschinen- und Anlagenbau werden Schutzfunktionen zur Anwendersicherheit überwiegend von Steuerungssystemen übernommen.
Die Normen DIN EN ISO 13849-1 und -2 beschreiben die erforderliche Risikominderung bei Gestaltung, Aufbau und Integration von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen und Schutzeinrichtungen, gleich ob elektrischer, elektronischer, hydraulischer, pneumatischer oder mechanischer Natur. 
Mit dieser Norm wird eine allgemein anwendbare Systematik für Steuerungen von Maschinen und/oder deren Schutzeinrichtungen vorgelegt. Entsprechend der erforderlichen Risikominderung

wird der erforderliche Performance Level bestimmt und danach die Architektur der Steuerung ausgelegt. Eine Risikobeurteilung sollte schon während des Entwicklungsprozesses begleitend dokumentiert werden und dient nach der Fertigstellung damit unter anderem auch als Basis für die anschließende Technische Dokumentation. Denn hier ist alles zu finden, was der Technische Redakteur in puncto Sicherheit zu beachten hat. Besonders effektiv ist es, wenn ein Redakteur zuerst die Risikobeurteilung erstellt und anschließend die Dokumentation