Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die bisherige Maschinenrichtlinie ersetzt, tritt am 20. Januar 2027 in Kraft und legt neue Sicherheitsanforderungen für Maschinen fest. Die Verordnung gilt für vollständige und unvollständige Maschinen sowie zugehörige Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen und Sicherheitsbauteile. Sie enthält Neuerungen zu Themen wie Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz (KI) und die Digitalisierung von Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen.
Wichtige Änderungen und Neuerungen:
Erweiterter Anwendungsbereich:
Die Verordnung erfasst nun auch Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.
Neue Sicherheitsanforderungen:
Es gibt spezifische Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen, die in Anhang III, Abschnitt 1.1.9 festgelegt sind.
KI und sich entwickelnde Fähigkeiten:
Die Verordnung berücksichtigt Maschinen mit KI, die über selbstentwickelndes Verhalten verfügen und Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
Digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen:
Hersteller können digitale Formate für Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen verwenden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Neue Pflichten für Importeure und Händler:
Die Verordnung sieht auch neue Pflichten für Importeure und Händler vor.
Risikobeurteilung:
Die Risikobeurteilung, die Hersteller durchführen müssen, muss vollständig überarbeitet werden.
Konformitätsbewertungsverfahren:
Es gibt neue Konformitätsbewertungsverfahren, die von den Herstellern zu befolgen sind.
Strenge Marktüberwachung:
Die Marktüberwachung wird verschärft, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.
Wesentliche Änderung:
Der Begriff der "wesentlichen Änderung" einer Maschine wird definiert, und es wird festgelegt, wann eine neue Risikobeurteilung erforderlich ist.
Übergangsphase:
- Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt noch bis zum 19. Januar 2027.
- Ab dem 20. Januar 2027 gilt ausschließlich die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
- Es gibt keine Übergangsphase, in der beide Rechtstexte parallel angewendet werden können.
Ausblick:
Die neue Maschinenverordnung zielt darauf ab, die Sicherheit von Maschinen zu erhöhen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den technischen Fortschritt zu berücksichtigen. Die Hersteller müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
